Die Abbildungen auf den folgenden Seiten können selbstverständlich keine genaue Wiedergabe der Glasuren darstellen.
Die Farben und Effekte der Glasuren sind von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. der Farbe des Scherbens, der Brenntemperatur und der Brennführung, der Stärke des Auftrages und der Auftrageart.
Durch Mischen der einzelnen Glasuren kann die Farbpalette unbegrenzt erweitert werden.
Grundsätzlich raten wir beim Umgang mit Glasuren zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:
• Staubbildung vermeiden (nur nass absieben)
• Beim Glasieren nicht essen, trinken oder rauchen
• Nach dem Glasieren die Hände gründlich waschen
• Glasuren nicht verschlucken oder mit Lebensmitteln in Berührung bringen
Wir haben uns entschlossen, keine blei- und cadmium-haltigen Glasuren in unserem Standardprogramm anzubieten. Glasuren aus früheren Lieferprogrammen - auch bleihaltige Glasuren - sind bei einer Mindest-abnahme von 50 kg pro Sorte noch lieferbar (Preise und Lieferzeiten auf Anfrage).
Nach der neuen Gefahrstoffverordnung sind barium-haltige Glasuren nicht mehr kennzeichnungspflichtig, wenn diese weniger als 25% Barium enthalten. Dies trifft auf alle unsere bariumhaltigen Glasuren zu, diese sind also nicht kennzeichnungspflichtig.
Auch sogenannte bleifreie Glasuren können Spuren von Blei enthalten, da fast alle Rohstoffe, aus denen diese Glasuren hergestellt werden, Spuren von Blei beinhalten. Wir bezeichnen also unsere Glasuren als „technisch bleifrei“. Auch „technisch bleifreie“ Glasuren können unter ungünstigen Produktionsbedingungen Blei abgeben. Beispiel: Ein mit einer bleifreien Glasur glasiertes Gefäß steht im Brand neben einem anderen Gefäß, das mit einer stark bleihaltigen Glasur glasiert wurde. Bleidämpfe können sich auf das mit der bleifreien Glasur überzogene Gefäß übertragen. Diese gibt dann unter Umständen im Test mehr als zulässig Blei ab.
Wir müssen also einschränken, dass unsere Glasuren unter günstigen Produktionsverhältnissen für die Verwendung von Ess- und Trinkgeschirr nach DIN 51031 geeignet sind.
Die Abbildungen auf den folgenden Seiten können selbstverständlich keine genaue Wiedergabe der Glasuren darstellen. Die Farben und Effekte der Glasuren sind von vielen Faktoren...
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Glasuren und Farben
Die Abbildungen auf den folgenden Seiten können selbstverständlich keine genaue Wiedergabe der Glasuren darstellen.
Die Farben und Effekte der Glasuren sind von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. der Farbe des Scherbens, der Brenntemperatur und der Brennführung, der Stärke des Auftrages und der Auftrageart.
Durch Mischen der einzelnen Glasuren kann die Farbpalette unbegrenzt erweitert werden.
Grundsätzlich raten wir beim Umgang mit Glasuren zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:
• Staubbildung vermeiden (nur nass absieben)
• Beim Glasieren nicht essen, trinken oder rauchen
• Nach dem Glasieren die Hände gründlich waschen
• Glasuren nicht verschlucken oder mit Lebensmitteln in Berührung bringen
Wir haben uns entschlossen, keine blei- und cadmium-haltigen Glasuren in unserem Standardprogramm anzubieten. Glasuren aus früheren Lieferprogrammen - auch bleihaltige Glasuren - sind bei einer Mindest-abnahme von 50 kg pro Sorte noch lieferbar (Preise und Lieferzeiten auf Anfrage).
Nach der neuen Gefahrstoffverordnung sind barium-haltige Glasuren nicht mehr kennzeichnungspflichtig, wenn diese weniger als 25% Barium enthalten. Dies trifft auf alle unsere bariumhaltigen Glasuren zu, diese sind also nicht kennzeichnungspflichtig.
Auch sogenannte bleifreie Glasuren können Spuren von Blei enthalten, da fast alle Rohstoffe, aus denen diese Glasuren hergestellt werden, Spuren von Blei beinhalten. Wir bezeichnen also unsere Glasuren als „technisch bleifrei“. Auch „technisch bleifreie“ Glasuren können unter ungünstigen Produktionsbedingungen Blei abgeben. Beispiel: Ein mit einer bleifreien Glasur glasiertes Gefäß steht im Brand neben einem anderen Gefäß, das mit einer stark bleihaltigen Glasur glasiert wurde. Bleidämpfe können sich auf das mit der bleifreien Glasur überzogene Gefäß übertragen. Diese gibt dann unter Umständen im Test mehr als zulässig Blei ab.
Wir müssen also einschränken, dass unsere Glasuren unter günstigen Produktionsverhältnissen für die Verwendung von Ess- und Trinkgeschirr nach DIN 51031 geeignet sind.